Die Arbeit widmet sich einer theoretischen Betrachtung medialer Konfliktberichterstattung, welche mit einer empirischen Inhaltsanalyse zu Stuttgart 21 überprüft wird.
Zunächst wird eine Begriffsexplikation von Konflikt sowie eine theoretische Verortung der Phänomene Öffentlichkeit, Journalismus und Konflikt vorgenommen. Darauf aufbauend kann eine systemtheoretisch motivierte Perspektive auf mediale Konfliktberichterstattung erarbeitet werden, die keine normativen Vorannahmen trifft und sich von in der Kommunikationswissenschaft gängigen Konflikttheorien deutlich abgrenzt.
Im Ergebnis werden drei Leistungen des Journalismus in Bezug auf seine Berichterstattung über Konflikte abgeleitet, die als Bewertungsgrundlage journalistischer Kommunikation dienen: Beobachtung von Symptomen, Möglichkeit der wechselseitigen Beobachtung gesellschaftlicher Funktionssysteme und Reaktion auf die soziale Umwelt.
Es konnte gezeigt werden, dass eine systemtheoretische Betrachtung von Konfliktberichterstattung nicht nur theoretisch funktional ist, sondern anhand des vorliegenden empirischen Materials bestätigt werden kann. Am Ende steht ein Plädoyer für die Wahl unterschiedlicher Perspektiven auf Konfliktberichterstattung unter stärkerem Einbezug soziologischer Konflikttheorien, die aufzeigen, dass es nicht den einen Konfliktbegriff geben kann, wie es nicht das eine Konfliktphänomen gibt.