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Schwarz auf weiß: Wie Journalisten mit dem Infomationsfreiheitsgesetz Originaldokumente beantragen und was der Gesetzgeber bei einer Novelle beachten sollte

Eine Fallstudie mit Experteninterviews

Das seit dem 1. Januar 2006 gültige Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes hat viele Lücken und Probleme. Das bürgerunfreundliche Verfahren, die hohen Kosten und die vielen Ausnahmetatbestände behindern den Informationszugang. Für die Arbeit sind Dokumente des Bundesministeriums des Innern zur deutschen Sportförderung beantragt worden. Bis zur Herausgabe der letzten Akten dauerte es fast 20 Monate, die Kosten für die Einsichtnahme betrugen fast 15.000 Euro. Gegen die hohen Kosten wird nun juristisch vorgegangen. Zudem sind große Teile der bereitgestellten Akten mit Berufung auf angebliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt. Erst durch eine Klage nach dem Landespressegesetz Berlin konnten die wichtigsten Informationen veröffentlicht werden. Experten fordern klare Fristen zur Herausgabe der Akten, eine Abschaffung der Gebühren und engere Ausnahmetatbestände. Behörden sollten zudem mehr Informationen automatisch veröffentlichen. Die Abgrenzung von journalistischem Auskunftsrecht und einem Jedermannrecht wie dem IFG muss den Experten zufolge aber gut durchdacht werden. Für die Anwendung des IFG wird empfohlen, in einem mehrstufigen Verfahren vorzugehen, offizielle Anträge nur zu stellen, wenn es keine anderen Wege der Einsichtnahme gibt und zur Not auf andere Auskunftsrechte auszuweichen. Journalisten sollten die Feinheiten ihrer zahlreichen Auskunftsrechte kennen, um sie gewinnbringend einzusetzen.