Die Regulierung der Befugnisse öffentlich-rechtlicher Anbieter im Internet stellt eine essentielle medienpolitische Herausforderung dar. Das zentrale Instrument zur Prüfung des Angebots von ARD und ZDF im Netz ist der bereits im Vorfeld der Verhandlungen um den 12. RÄStV geforderte Drei-Stufen-Test nach britischem Vorbild. Im Fokus dieser Arbeit steht die Beschreibung und Systematisierung des Mehrwerts öffentlich-rechtlicher Onlineangebote aus Nutzerperspektive. Zu diesem Zwecke wurde eine Gruppendiskussion durchgeführt. Die Nutzerperspektive findet in medienpolitischen Fragen bisher nur indirekt Berücksichtigung. Decken sich normative Qualitätskriterien und medienpolitische Vorstellungen mit den Erwartungen des Publikums an gebührenfinanzierte Onlineangebote?
Die Ergebnisse dieser Untersuchung verdeutlichen, dass das Schaffen von „Public Value“ als ein kontinuierlicher Prozess konzipiert werden sollte. Durch eine stärkere Einbeziehung der Qualitätserwartungen von Nutzern könnte eine Qualitätssteigerung des öffentlich-rechtlichen Gesamtangebots erreicht werden. Feedbackfunktionen und Kommunikationsforen auf öffentlich-rechtlichen Internetseiten könnten einen unmittelbareren Austausch von Medienmachern und Rezipienten ermöglichen, Transparenz fördern und zur Verbesserung der Partizipationschancen der Nutzer im Sinne des Public Value Konzepts beitragen. Die im 12. RÄStV beschlossenen Angebotsbeschränkungen sind weitestgehend nicht im Sinne der Nutzer bzw. Gebührenzahler.
Public Value aus Nutzerperspektive
Wie bewerten die Rezipienten öffentlich-rechtlicher Programmangebote den Zusatznutzen der Online-Auftritte von ARD und ZDF?