Ziel der Arbeit ist es, die Möglichkeiten einer Untersuchung von Kultur im Schweizer Fernsehen zu erörtern. Das ‚Fassbar-Machen‘ von Kultur wurde bereits 1992 von Martin Dumermuth gefordert, bisher für das Fernsehen jedoch nicht konkret umgesetzt. Es wird untersucht, was unter Kultur in Gesetz und Konzession zum Fernsehen der SRG SSR idée suisse verstanden werden kann. Weiter wird erarbeitet, durch welche Variablen der Programmstrukturanalyse Schweiz die gesetzlichen Anforderungen an Kultur im Schweizer Fernsehen geprüft werden können. Als Untersuchungsgrundlage dienen die an der Universität Fribourg (Schweiz) durch eine quantitative Inhaltsanalyse erhobenen Daten der Programmstrukturanalyse im Herbst 2008.
Sinnvolle Diskussionen über Kultur in den Medien können nur dann entstehen, wenn nachvollziehbar ist, mit welcherart Kulturbegriff gearbeitet wird. In Anlehnung an Kulturkonzeptionen aus Soziologie, Sozialanthropologie, Medien- und Kommunikationswissenschaft sowie Recht wird hier zwischen vier zu betrachtenden Kulturbegriffen unterschieden: Kultur im geografischen Sinn, Kultur im engen Sinn, Kultur als schöpferische Leistung des Menschen und Kultur im weiten Sinn.
Das verwendete Instrument ermöglicht die gezielte Zusammenstellung von Variablen und Ausprägungen, um die hergeleiteten Kulturbegriffe und die durch das Schweizer Recht festgelegten Anforderungen zu untersuchen. Die prozentualen Anteile der Kulturbegriffe in den SRG-Programmen lassen sich dadurch gut vergleichen.
Kultur im Schweizer Fernsehen
Beispiel einer themenspezifischen Auswertung der kontinuierlichen Programmstrukturanalyse Schweiz