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Grenzen des Pharmamarketing

Gesetzliche Einschränkungen bei der Werbung für Selbstmedikations-Produkte (Fallbeispiel Mucosolvan)

Immer häufiger werden in den verschiedenen Medien Arzneimittel beworben. Die Arzneimittelwerbung ist mittlerweile schon zu einem festen Bestandteil der klassischen Medien (z.B. Zeitungen, Zeitschriften, TV) geworden. Auch im Internet boomt der Gesundheitsmarkt, was auch an der steigenden Anzahl von Gesundheits-Websites zu erkennen ist. Zugleich nimmt das Interesse an Informationen zu Gesundheitsthemen zu, da der Patient mittlerweile auch in der Therapie ein hohes Maß an Eigenverantwortung trägt. Die Bereitschaft der Patienten zur Selbstmedikation wächst zunehmend. Dennoch besitzen gerade Arzneimittel eine besondere Position auf dem Markt, da sie als Vertrauensprodukte gelten, die ihrem ethischen Anspruch durch Qualität, Effektivität und Verträglichkeit genügen müssen.

Die Magisterarbeit beschäftigt sich mit den gesetzlichen Restriktionen, die für das Marketing von Selbstmedikations-Produkten in Deutschland gelten. Hierbei soll auf der gesetzlichen Grundlage des Heilmittelwerbegesetzes untersucht werden, welchen Restriktionen das Pharmamarketing unterliegt. Danach wird anhand des Fallbeispiels Mucosolvan veranschaulicht, inwieweit diese Ergebnisse mit der Praxis übereinstimmen. Ergänzend folgt ein kleiner Exkurs auf die Aut-idem-Regelung als eine derzeit viel diskutierte Arzneimitel-Ausgaben-Begrenzung. Ein Ausblick auf kommende Entwicklungen und Problemstellungen in dem Bereich der Arzneimittelwerbung rundet die Arbeit ab.