Diese Arbeit vergleicht die Tauglichkeit generisch maskuliner und alternativer geschlechtergerechter Personenbezeichnungsmodelle (PBM) für die Verwendung in informierenden journalistischen Texten. Tauglichkeit wird als mehrdimensionales Konstrukt konzeptualisiert, das sowohl normative als auch funktionale und ästhetische Qualitätskriterien informierender journalistischer Texte umfasst. Dazu gehören a) die Realitätsadäquanz der publikumsseitigen Geschlechterrepräsentationen, b) die Textverständlichkeit und c) publikumsseitige Evaluationen der Textästhetik. Im Rahmen einer experimentellen Studie (N=204) erfüllte ein Stimulus-Zeitungsartikel mit alternativem PBM aus Paarformen und genusneutralen Formulierungen die aufgestellten Kriterien am besten. Er führte zu angemessenen Geschlechterrepräsentationen, war gut verständlich und wurde auch bzgl. seiner sprachlichen Ästhetik positiv evaluiert. Ein zweiter Stimulustext mit generisch maskulinem PBM erwies sich zwar als ebenso gut lesbar und ästhetisch, führte aber zu einer signifikanten Unterrepräsentation von Frauen. Eine dritte Stimulusvariante mit alternativem PBM aus Binnen-I Formen und genusneutralen Formulierungen, führte zu einer tendenziellen Unterrepräsentation von Männern und erwies sich im Vergleich mit den anderen Artikelversionen als schwieriger verständlich. Die Befunde werden bezüglich ihrer praktischen Bedeutung für Möglichkeiten des Einsatzes geschlechtergerechter Sprache in privatwirtschaftlich organisierten Pressemedien diskutiert.
Geschlechtergerecht aber sprachlich schlecht?
Die Tauglichkeit generisch maskuliner und alternativer
Personenbezeichnungsmodelle für die Verwendung in informierenden
Medientexten.