Dem Journalismus als Konstrukteur von Öffentlichkeit kommt unbestreitbar eine besondere Rolle zu. Anhand eines aktuellen Beispiels wird untersucht, inwiefern der Journalismus dieser Verantwortung gerecht wird und es schafft, eine bedeutende gesellschaftliche Problematik angemessen darzustellen. Als Beispiel dient der aktuell wohl größte Strafprozess gegen rechte Gewalt, der Prozess gegen den Nationalsozialistischen Untergrund. Aufgrund der starken Emotionen, die neonazistisch motivierte und extremistische Verbrechen in Deutschland auslösen können, besteht die Gefahr, dass die Medien ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und das Phänomen Rechtsextremismus zu undifferenziert darstellen. Für die Analyse der Medieninhalte wurden die Tageszeitungen Süddeutsche Zeitung und Welt, sowie das Boulevardblatt Bild ausgewählt. Für einen Untersuchungszeitraum von drei Wochen ab Prozessauftakt wurden ihre Inhalte anhand von Normativitätskriterien, welche auf Bernhard Peters Konzept einer diskutierten Öffentlichkeit basieren, vergleichend analysiert. Alle untersuchten Nachrichtenangebote zeichneten sich durch regelmäßige Berichterstattung und hohe journalistische Eigeninitiative aus. Jedoch zeigten sich zahlreiche Unsicherheiten im Umgang mit der Thematik, da es vielfach zu Vorverurteilungen kam und Opfermeinungen ungenügend Raum fanden. Des Weiteren mangelte es an Lösungsvorschlägen zum zukünftigen Umgang mit strukturellem Rassismus und neuen Formen extremistischer Gewalt.