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Werbung getarnt als Information? Kampagnen zur gesundheitlichen Aufklärung durch Pharmaunternehmen

Infolge der Digitalisierung und den Medienwandel informieren sich immer mehr Menschen im Netz. Auch bei gesundheitlichen Problemen suchen sie Rat im Internet, zum Beispiel auf Aufklärungsseiten von Pharmaunternehmen. Diese bieten oft keine kompetente Hilfe, sondern verfolgen in erster Linie das Ziel, Absätze zu fördern und potentielle Patienten vom Produkt zu überzeugen. Die Gesetzeslage des Direct-to-Consumer-Advertisings (DTCA) verbietet es Pharmaunternehmen in Europa, rezeptpflichtige Medikamente zu bewerben. Die Bachelorarbeit untersucht, wie pharmazeutische Kampagnen (hier die Webseite späterkommen.de) zur gesundheitlichen Aufklärung von Menschen aufgefasst werden und ob sie dabei als Werbung eingestuft werden können.

Um dies zu erforschen, führte ich eine Beobachtungsstudie – bei welcher ich Menschen bei der Nutzung der Webseite späterkommen.de beobachtete – gekoppelt mit anschließenden qualitativen Interviews durch. Insgesamt wurden 46 Personen beobachtet und befragt. Dadurch war es mir nicht nur möglich, die Nutzung der Webseite zu untersuchen, sondern auch Einstellungen, Motive und Werturteile durch das Interview zu erfassen.

Durch die Auswertung des Erhebungsmaterials nach der Methode von Mayring, bei welcher Kategorien gebildet wurden, ließ sich feststellen, dass die Befragten, Webseiten der gesundheitlichen Aufklärung, auch als solche auffassen. Die Mehrheit empfand die Webseite als informativ. Die Kenntnis, dass ein Pharmaunternehmen als Betreiber hinter der Webseite steckt, beeinflusste diese Feststellung jedoch. Mehr Personen dachten jetzt, dass es sich eher um Werbung handelt als um Information oder Aufklärung. Auch die auf der Webseite ausgewiesenen Behandlungsmöglichkeiten wurden untersucht. Hier stellte sich heraus, dass die Beobachteten den Fokus auf die medikamentöse Behandlung legten, anstatt auf alternative Behandlungen oder Therapien. Kern der Beobachtung war, herauszufinden ob Menschen in der Lage sind, mithilfe der Informationen auf der Webseite, den Handelsnamen des – vom Kampagnenbetreiber hergestellten – Medikamentes herauszufinden. Fast alle Probanden haben den Namen mithilfe einer schnellen Google-Suche ermittelt.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde die untersuchte Webseite in der Bachelorarbeit als Werbung eingestuft und kann somit als Umschiffungsversuch des Werbeverbots gesehen werden. Dennoch ist der Gesichtspunkt der Aufklärung solcher Webseiten wichtig, weshalb einheitliche Standards für alle medienbasierten Informationen über verschreibungspflichtige Medikamente festgelegt werden sollten.