Seit 1. April 2010 sind in Deutschland unter bestimmten Bedingungen Product Placements als Werbeform innerhalb redaktionellen Fernsehprogramms gestattet. Daher wurde eine repräsentative Stichprobe von 217 Sendungen einer Sendewoche im September 2010 der Sender ARD, ZDF, RTL und Sat.1 auf das Auftreten von Produkt- und Markenplatzierungen und deren Charakteristika analysiert. In sender- und genreübergreifendem Umfang findet dies erstmals für den deutschen Fernsehmarkt statt. Dabei wurden, bis auf dezidierte Ausnahmen, alle Sichtungen und Nennungen unabhängig von ihrer rechtlichen Einordnung erfasst und inhaltsanalystisch untersucht, sobald eine eindeutige Markenzuordnung möglich war.
Die Befunde zeigen, dass die seit 01. April 2010 legalisierte Form des Product Placements bisher kaum Anwendung findet, darüber hinaus aber eine Vielzahl an Produkt- oder Markennennungen, gehäuft auch ohne eine erkennbare Notwendigkeit, innerhalb des redaktionellen Programms auftauchen. Knapp 2% der effektiven Sendezeit sind durch nicht notwendige Markennennungen angereichert. Öffentlich-rechtliche und private Veranstalter unterscheiden sich in der Art , nicht jedoch in der Häufigkeit der Darstellung.
Informationsformate sind, trotz des strikten Verbots, gehäuft Träger von nicht
notwendigen Produkt- oder Markennennungen. Die Befunde legen insgesamt nahe, dass Platzierungen auch ohne Anwendung des neuen rechtlichen Rahmens gängige Praxis waren und sind.