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Kirchliche Sendungen im privaten Rundfunk

Rechtsgrundlagen und praktische Ausgestaltung

Von den beiden christlichen ‚Volkskirchen‘ eigenverantwortlich gestaltete Hörfunk- und Fernsehsendungen genießen auch im privaten Rundfunk einen privilegierten Status: Fast alle Landesrundfunkgesetze und der Rundfunkstaatsvertrag räumen den Kirchen „angemessene Sendezeiten“ ein, oft sogar kostenlos. Keine andere gesellschaftliche Gruppe genießt so weit gehende Rechte.
Die Arbeit untersucht zwei Punkte:
Erstens: Wie sind die Senderechte verfassungsrechtlich zu beurteilen? Konstituiert das Grundgesetz eine Pflicht des Gesetzgebers, den Kirchen diese Rechte einzuräumen, oder sind diesbezügliche Gesetze gar verfassungswidrig?
Zweitens: Wie verwirklichen die Kirchen ihre Position? Wo liegen die faktischen Grenzen eines Rechtes, dessen Umfang die Gesetze umnebelt lassen?
Dazu referiert und bewertet die Arbeit das vorhandene Schrifttum. Der zweite Teil basiert in erster Linie auf Fragebogengestützten Gesprächen mit Verantwortlichen kirchlicher Rundfunkarbeit. Es wird eine Kluft zwischen Theorie und Praxis deutlich, und auch, dass kirchliche Sendungen im Privatradio viel präsenter sind als im privaten Fernsehen, wo sie marginal bleiben. Es kristallisieren sich Konfliktfelder heraus, etwa ‚Inhalt kontra Quote‘, ‚Sparte kontra Vollprogramm‘, ‚Finanzierung‘. Werden sie nicht berücksichtigt, geht eine juristische Debatte um das Senderecht der Kirchen im Privatfunk ins Leere.