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Externer Sachverstand im Drei-Stufen-Test?

Das Mitwirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet löste aufgrund ihrer gebührenfinanzierten Sonderstellung jüngst eine heftige medienpolitische Debatte aus. Im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde nun ein Drei-Stufen-Test festgesetzt, der dieses digitale Angebot überprüfen und ihm gewisse Grenzen setzen soll. Dessen Umsetzung lässt jedoch Fragen offen. Ziel der Arbeit ist es zu analysieren, wie über eine Einbeziehung externen Sachverstands diskutiert wird. Welche Akteure haben sich an der Diskussion beteiligt? Sprechen sie sich für oder gegen externe Expertise aus? Wer soll den Test durchführen und wie soll Expertise mit einfließen? Als Methode der Arbeit wurde die qualitative Inhaltsanalyse von überregionalen Printmedien gewählt.
Die Analyse zeigt, dass sich die führenden Personen der öffentlich-rechtlichen Anstalten explizit hinter ihre Gremien stellten. Ebenfalls zu erwarten war der Ruf nach externem Sachverstand sowie einer Stärkung der Gremien von Seiten der privaten Konkurrenz und der Verleger. Zusammenfassend wird der Einbezug externer Expertise von allen Beteiligten befürwortet. Neben ökonomischem wurde auch juristischer Rat als relevant eingeschätzt, der durch Einzelpersonen in Form von Gutachten einfließen soll. Letztendlich wird eher eine Zusammenarbeit mit den Anstalten als eine komplette externe Auslagerung der Test-Durchführung favorisiert.