Ein Franz Josef Strauß in Schweinegestalt kopuliert mit seinen Artgenossen, während an anderer Stelle Hannelore Kohl als leichtbekleidetes Revuegirl auf der Kühlerhaube der Limousine ihres Mannes posiert – beide Szenen sind Motive von Karikaturen, die rechtliche Konsequenzen nach sich zogen. In einer Gesellschaft, in der die Würde des Menschen als höchstes Gut gilt, scheint gerade die politische Satire immer wieder an die Grenzen des Erlaubten zu stoßen. Doch wo liegen diese Grenzen, und wer bestimmt sie? Und gehört es nicht eben zu Sinn und Aufgabe der Karikatur, an diese Grenzen zu gehen?
Im theoretischen Teil der Arbeit werden zunächst rechtliche und ethische Grundlagen dargestellt. Dem anschließenden empirischen Abschnitt liegen Experteninterviews zugrunde, die sich mit der übergeordneten Frage nach der persönlichen Bewertung des Ehrverletzungsproblems in der Karikatur und ihrem Stellenwert am Ende des 20. Jahrhunderts aus Sicht der Zeichner selbst beschäftigen. Befragt wurden insgesamt zwölf in der deutschen Medienlandschaft bekannte Karikaturisten und Graphiker im Zeitraum vom 5. Juni bis 20. Juli 1999. Interessantes Ergebnis: Die Grenzen der Karrikatur unterliegen subjektiven Maßstäben. Es zählt in erster Linie das individuelle ethische Gefühl des Zeichners. Von Narrenfreiheit kann bei der Karikatur allerdings nicht die Rede sein: Themen und Symbole des Nationalsozialismus oder das Lächerlichmachen persönlicher Gebrechen beispielsweise gelten den meisten als tabu.
Ehrverletzung in Bildsatire und Karikatur
Eine Befragung ausgewählter Zeichner und Graphiker