Zwischen einer freien Presse und einem freien Staatswesen besteht ein enger Zusammenhang, und so gilt die Pressefreiheit heute als ein konstituierendes Element des freiheitlich und demokratischen Staates. Doch die Presse ist über ihre demokratiestaatliche Funktion hinaus auch ein Menschenrecht.
Diese Arbeit betrachtet die Wirkweisen der Pressefreiheit in ihrer rechtlichen Realisierung; denn von der ersten technischen Möglichkeit zur Herstellung von Presseprodukten bis zur verfassungsrechtlichen Verwirklichung von Pressefreiheit vergingen in Deutschland mehr als viereinhalb Jahrhunderte. Der Kampf um die Pressefreiheit ist zunächst ein Kampf gegen die Zensur. Das Grundgesetz der BRD schützt die Pressefreiheit in Artikel 5 als Grundrecht. Der Einzelne kann sich gegenüber dem Staat auf das Recht der Pressefreiheit berufen und es notfalls auch einklagen. In objektiv-rechtlicher Dimension wirkt die Freiheit der Presse als institutionelle Garantie. Der Staat muss für ein freies und privatwirtschaftlich organisiertes Pressewesen sorgen. Dieser besondere Schutz der Presse erklärt sich durch ihre öffentliche Aufgabe,um deretwillen ihr eine Reihe von Privilegien zugestanden werden, die sie rechtlich und wirtschaftlich in besonderer Weise schützen. Über die Generalklauseln des bürgerlichen Rechts entfaltet sich die Pressefreiheit auch im Privatrechtsverkehr.