Die Arbeit untersucht die Tätigkeiten der Landesmedienanstalten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen von ihrer Gründung 1991 bis zum Jahr 2009. Zunächst werden die Landesmedienanstalten als Institutionen und die Rundfunkneuordnung in Ostdeutschland beschrieben. Anschließend werden die Tätigkeiten (Zulassung, Kontrolle, Förderung, Koordination) der drei Anstalten, sowie die sie bedingenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und die anstaltsinterne Organisation analysiert. Dazu wurden eine explorative Dokumentenanalyse und 26 Experteninterviews mit Akteuren der Medienpolitik, der Landesmedienanstalten und der Forschung durchgeführt.
Zu konstatieren ist ein Wandel der Aufgabenfelder: Zunächst stand – in Anlehnung an westdeutsche Vorbilder – der Aufbau des Privatrundfunks im Vordergrund, was im Bereich des Hörfunks und des Lokalfernsehens gelang, beim bundesweiten Fernsehen scheiterte. Seit Mitte der 90er-Jahre konzentrieren sich die Anstalten auf Förderaufgaben (Digitalisierung der Rundfunkübertragung, Bürgerrundfunk, Medienkompetenz). Hier setzen sie unterschiedliche Prioritäten, die auch auf differente politische Rahmenbedingungen in den Bundesländern zurückgehen. Eine andauernde Aufgabe ist die Kontrolle der zugelassenen Veranstalter, wobei sich alle drei Anstalten in einem strukturellen Konflikt zwischen Aufsicht und Fürsorge befinden und daher häufig informell handeln. Unterschiede konnten in dem Maß der politischen Interventionen auf die Anstalten ausgemacht werden.