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Die Ehrenschutzvorschriften im Strafrecht

Die Ehre eines Menschen kann durch beleidigende Äußerungen verletzt werden. Die strafrechtlichen Ehrenschutzvorschriften (§§ 185 bis 200 StGB), die im Mittelpunkt dieser Magisterarbeit stehen, sollen den Einzelnen vor solchen Äußerungen schützen. Doch wann genau ist eine Äußerung ehrverletzend, wann genau kommen die §§ 185 bis 200 StGB zur Anwendung?
Zunächst einmal hat jeder Mensch das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten (Art. 5 Abs. 1 GG), es sei denn, er verstößt damit gegen allgemeine Gesetze oder gesetzgeberische Konkretisierungen des Rechts der persönlichen Ehre (Art. 5 Abs. 2 GG). Solche allgemeinen Gesetze bzw. gesetzgeberischen Konkretisierungen des Rechts der persönlichen Ehre sind auch die strafrechtlichen Ehrenschutzvorschriften.
Die Erläuterung des Art. 5 Abs. 1 und 2 GG steht also am Beginn der Magisterarbeit. Dem folgen Ausführungen zu einigen grundlegenden, den strafrechtlichen Ehrenschutz betreffenden Fragen. Unter anderem wird geklärt, was genau unter dem Begriff der Ehre zu verstehen ist, wer als Träger der Ehre in Betracht kommt und wie die Kundgabe einer beleidigenden Äußerung aussehen muss. Im Anschluss daran werden die §§ 185 bis 200 StGB näher erläutert. Ziel ist es, dem Leser mit dieser Arbeit einen Leitfaden an die Hand zu geben, mit dessen Hilfe er erkennen kann, wann eine Äußerung ehrverletzend ist und wann dies zu einer Verurteilung des Täters führt.