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Der Straftatbestand der Datenhehlerei – eine Gefahr für die Pressefreiheit?

Argumentationsmuster zum umstrittenen §202d StGB

Den 2015 eingeführten Straftatbestand der Datenhehlerei nannten Kritiker einen Angriff auf Demokratie und Pressefreiheit – den institutionellen Rahmen unserer Medienlandschaft. Trotz Ausnahmeregel für Journalisten sehen viele Akteure eine Einschränkung für Publizierende aufgrund der unklaren Grenzziehung des Berufsstandes. Empirisch wird untersucht, welche Positionen die zentralen Akteure im öffentlichen Diskurs vertreten und wie sie hinsichtlich des Gefahrenpotentials für die Pressefreiheit argumentieren. Eine Argumentationsmusteranalyse ausgewählter Diskursbeiträge (n=33) von Journalisten, Politikern und Juristen wird durch qualitative Interpretationsarbeit durchgeführt. Dabei werden 12 Topoi abstrahiert, aufgeschlüsselt, gruppiert und strukturiert. In der Analyse fällt auf, dass jede Berufsgruppe schwerpunktmäßig andere Argumentationsmuster und -verhaltensweisen sowie ein unterschiedlich breites -fundament verwendet. Die hohe Bandbreite an Topoi bei allen Gruppen spricht für einen Wissensaustausch. Bei allen ist der Topos der Rechtsunsicherheit dominant. Die bestehende Berufsbezeichnung funktioniert sowohl für den digitalen Kontext, für neue Formate als auch für den heutigen Berufsalltag Publizierender nicht mehr. Auch aus kommunikationswissenschaftlicher Perspektive bestehen Abgrenzungsprobleme. Hieraus lässt sich sowohl für die Rechts- als auch für die Publizistikwissenschaft die Aufgabe ableiten, eine zeitgemäße und zweckdienliche Berufsdefinition zu erarbeiten.