Die mediale Darstellung von Staatsanwälten und Strafverteidigern in den deutschen Printmedien ist das zentrale Thema der Arbeit. Sind Staatsanwälte und Strafverteidiger häufiger als früher mit ihrem Namen Gegenstand der Berichterstattung? Die Vermutung, auf der diese Arbeit basiert, lautet: Die Personalisierungswelle in den Medien hat längst auch die Justizberichterstattung erreicht.
Die bisherige Forschung beschäftigte sich vor allem mit der medialen Darstellung des Richters. Die Arbeit ermöglicht einen Blick auf den veränderten Umgang der Gerichtsberichterstatter mit Staatsanwälten und Strafverteidigern.
In einer Inhaltsanalyse wurde die Justizberichterstattung über Strafprozesse in den vier Printmedien Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), Süddeutsche Zeitung (SZ), die Welt und die Tageszeitung (taz) in den Jahren 1994, 2004 und 2014 analysiert.
Die Ergebnisse zeigen, dass die namentlichen Nennungen von Staatsanwälten und Strafverteidigern innerhalb der Untersuchungszeiträume zugenommen haben. Dafür sind mehrere Faktoren verantwortlich. Die Justizberichterstattung ist insgesamt hintergründiger, ausführlicher und umfangreicher geworden. Darüber hinaus sitzen mehr Prominente im Gerichtssaal, die das öffentliche Interesse am Prozess erhöhen. Letztendlich stehen auch die überregionalen Printmedien unter einem noch höheren Erfolgsdruck und setzen bei sinkenden Auflagenzahlen vermehrt auf Personalisierung statt auf Anonymisierung.
Das Staatsanwalts- und Verteidigerbild in Qualitätszeitungen
Eine Inhaltsanalytische Untersuchung der Justizberichterstattung über Strafprozesse in FAZ, SZ, Welt und taz in den Jahren 1994, 2004 und 2014