transfer 17(3) » Medieninhalte

„Drei-Stufen-Test“

Entscheidungen und Gutachten zu den Internetangeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Mit der Einführung des sogenannten „Drei-Stufen-Test“ wurde dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein Kontrollinstrument zur Überprüfung des Funktionsauftrags im Internet zur Verfügung gestellt. Die Erforderlichkeit des Tests ergab sich aus zahlreichen Beschwerden, insbesondere durch private Anbieter. Der Funktionsauftrag weist hinsichtlich einer expliziten Aufgabenstellung im Online-Bereich Lücken auf, so dass es im Rahmen der für die Legitimation obligaten Überprüfungen zu Problemen kommt.
Die Arbeit befasst sich im Kern mit der Bewertung der Nachrichtenangebote tagesschau.de sowie heute.de im Drei-Stufen-Test durch den ZDF-Fernsehrat und den NDR-Rundfunkrat. Das Augenmerk liegt hierbei auf den jeweils ausgewählten Kriterien, welche zur Urteilsfindung herangezogen wurden. Mittels Inhaltsanalyse der Gutachten wurde untersucht, ob die vergleichbaren Angebote von tagesschau.de sowie heute.de trotz des vage gehaltenen Funktionsauftrags und dem ebenso unpräzise formulierten § 11f RStV anhand von gleichen Kriterien bewertet wurden. Festzuhalten ist, dass ungeachtet der vom Funktionsauftrag verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe und unklaren Qualitätskriterien die vom Rundfunk- und Fernsehrat gefundene Auslegungsergebnisse in den einzelnen Prüfungsstufen nahezu deckungsgleich sind. Dennoch wird für die Zukunft eine exaktere Bestimmung der Begriffe und Kriterien vorgeschlagen, um die Legitimation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern.