Mit Hilfe von Herkunftsländerinformationen entscheiden MitarbeiterInnen von Asylbehörden, ob einem Antrag auf Asyl oder subsidiären Schutz stattgegeben wird oder nicht.
In der Arbeit werden soziologische Theorien zur Asylmigration erklärt und die gesetzlichen Instrumente erläutert, auf denen das Asylrecht aufbaut. Mittels Leitfadeninterviews mit am Asylverfahren beteiligten Personen wird das Asylsystem in Österreich beschrieben sowie die Funktionen und Arbeitsweisen der Staatendokumentationsstellen im Bundesasylamt, im Unabhängigen Bundesasylsenat und der unabhängigen Rechercheinstitution ACCORD. In Anlehnung an drei Theorieschulen soll die Herstellung von Urteilskraft durch Herkunftsländerinformationen (kommunikations-)wissenschaftlich erklärt werden. Zu den theoretischen Ansätzen gehören die Systemtheorie von Luhmann, die Netztheorie von Faßler und in weiterführenden Überlegungen zu Wittgensteins Sprachspielen „das postmoderne Wissen“ von Lyotard.
Herkunftsländerinformationen können ein Land und die dortige Situation nicht abbilden, sie konstruieren nur eine mögliche Wirklichkeit. Weiterführende Überlegungen lassen Herkunftsländerinformationen als probates Beweismittel im Asylverfahren dennoch zu.