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Reisehinweis, Sicherheitshinweis, Reisewarnung

Welchen Einfluss und Stellenwert nehmen die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes in den verschiedenen Phasen der Krisenkommunikation deutscher Reiseveranstalter ein?

Reisen bergen Risiken. Das zeigen etwa Erdbeben, Tsunamis oder Terroranschläge in beliebten Ferienregionen. Mit den Reise- und Sicherheitshinweisen (RSH) bietet das Auswärtige Amt (AA) eine Orientierungshilfe für Privatpersonen, aber auch für Reiseveranstalter. Die Arbeit untersucht, wie sich die RSH auf das Krisenmanagement und die Krisenkommunikation deutscher Reiseveranstalter auswirken. Denn bei einer Pauschalreise sind letztere für die Sicherheit ihrer Gäste verantwortlich. Bei einer Reisewarnung sind die Reiseveranstalter in der Pflicht, ihre Gäste in Sicherheit zu bringen. Zudem wurden verschiedene Informationsquellen in den Phasen 1) Krisenprävention, 2) akutes Krisenmanagement und 3) Krisennachsorge verglichen. Es wurden vier Experteninterviews mit Krisenverantwortlichen deutscher Reiserveranstalter geführt und mit einer qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet.

Die RSH sind gegenüber anderen Quellen insbesondere während der Krisenprävention und der Krisenbewältigung zentral. Bei der Informationssichtung haben sich bestimmte Routinen herausgebildet. Nicht nur Reisewarnungen, sondern auch ein „(dringendes) Abraten“ veranlassen Reiseveranstalter zu kommunikativen und/oder operativen Reaktionen und Maßnahmen. Die Reiseveranstalter halten die RSH wegen des privilegierten Quellenfundus des AA für valide und schreiben ihm daher teilweise eine Deutungshoheit über die Reisesicherheit zu.