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Von der „armseligen Allerweltsfloskel“ zur „schöpferischen Eigenart“

Eine Analyse deutscher Gerichtsentscheidungen zu Plagiaten in der Musik von 1966 bis 2020

Plagiate in der Musik können nicht eindeutig objektiv beurteilt werden. Stattdessen entscheiden im Einzelfall die Gerichte. Um deren Entscheidungen besser zu verstehen, wurden alle auffindbaren Prozesse zu musikalischen Plagiaten in Deutschland seit 1966 qualitativ analysiert und die Ergebnisse mit zwei Fachexperten besprochen. Mithilfe systematischer Textanalyse wurde eine wiederkehrende Struktur identifiziert, anhand derer mutmaßliche Plagiate vor Gericht geprüft werden. Im Zentrum der Prüfung steht die Schutzfähigkeit des betreffenden Werkteils. Wichtigster musikalischer Faktor ist die Melodie. Auch aus dem Zusammenspiel verschiedener Faktoren kann urheberrechtlicher Schutz entstehen. Die vorliegende Analyse zeigt, dass die freie Benutzung (§ 24 Abs. 1 UrhG) für Plagiate in der Musik nur eine untergeordnete Rolle spielt. Die Ergebnisse werden im Kontext der bestehenden wissenschaftlichen Forschung und der zu erwartenden urheberrechtlichen Entwicklungen in Deutschland diskutiert.