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Vergabeverfahren für die Prozessberichterstattung

Platzvergabeverfahren im Licht normativer Ansprüche

Motiviert wurde die Arbeit durch den NSU-Prozess in München, beziehungsweise durch das kontroverse Vergabeverfahren, mit dem die Plätze an Journalist*innen verteilt wurden. Aus dieser Motivation heraus entstand die Frage, inwieweit die in Deutschland zulässigen Verfahren normativen Ansprüchen an die Prozessöffentlichkeit entsprechen.
Diesen normativen Ansprüchen lag folgendes Verständnis von Öffentlichkeit zu Grunde: Zum einen besteht sie in der medialen Darstellung von Ereignissen allgemeinen Interesses. Daraus ergibt sich, dass ein Vergabeverfahren für eine ausreichende Weitreiche dieser Darstellung Sorge tragen muss. Zum anderen besteht Öffentlichkeit in der kritischen Diskussion durch die Bürger*innen. Daraus folgt der Anspruch, möglichst verschiedene Medien mit unterschiedlichen Ausrichtungen einzubinden. Schließlich sollte das Verfahren allen beteiligten Medien gleiche Chancen einräumen.
An diesen Ansprüchen wurden nun die vom OLG München angewandten Verfahren gemessen. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass das Verfahren, das nach dem zeitlichen Eingang der Bewerbung entscheidet, gänzlich ungeeignet ist, diese Ansprüche zu erfüllen. Die Losverfahren sind nicht so pauschal zu beurteilen, da sie diese Ansprüche potentiell erfüllen und auch besondere Bedingungen berücksichtigen können, wie im Fallbeispiel in Ansätzen geschehen.
Im Fazit sind Losverfahren potentiell die zurzeit bestmöglichen Verfahren, eine weitere wissenschaftliche Auseinandersetzung ist jedoch nötig.