Die Trennung von Nachricht und Kommentar ist ein zentrales Qualitätskriterium der journalistischen Berichterstattung: Journalisten sollen die vermittelten Fakten nicht mit eigenen Werturteilen vermischen. Formal wird dem Trennungsgrundsatz in der Tagespresse üblicherweise mit der Absetzung von – als solchen gekennzeichneten – Kommentarspalten von der übrigen Berichterstattung entsprochen, d. h. für Meinungsäußerung stehen eigene Textgefäße zur Verfügung. Nicht selten stammen die Kommentarspalten dabei von denselben Autoren, die auch einen dazugehörigen Bericht (auf derselben Seite oder im selben Ressort) verfasst haben. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, ob bei solchen – mit einer Kommentarspalte ergänzten – Berichten der Anteil an geäußerten Werturteilen unterschiedlich ausfällt als bei anderen Berichten (die den Großteil der Berichterstattung ausmachen). Die Aussagenanalyse kann zeigen, dass sich in den mit einer Kommentarspalte verbundenen Berichten zwar nicht generell mehr journalistische Eigenwertung findet, dass hier aber der Anteil an wertenden Statements zitierter Quellen deutlich grösser ist. Weiter finden sich in jenen Berichten, die vom selben Autor verfasst worden sind wie der Kommentar, weniger eigene Wertungen als dort, wo beide Texte von unterschiedlichen Autoren stammen. Das Trennungsgebot scheint also dort besser umgesetzt zu werden, wo Journalisten sowohl den Bericht als auch die dazugehörige Kommentarspalte verfassen können.
Journalistische Wertung in Presseberichten, die mit einem Kommentarbeitrag verbunden sind
Eine Untersuchung der Trennung von Nachricht und Kommentar in der Inlands-, Regional- und Lokalberichterstattung Schweizer Regionalzeitungen